Rote Hose als Kündigungsgrund
Weil sich der Arbeitnehmer beharrlich weigerte, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte rote…
Rechtsgebiet
Die gesetzliche Regelung über das Arbeitsverhältnis in § 611 BGB ist kurz und wenig aussagekräftig. Trotz einiger Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts, vielmehr finden sich diesbezügliche Bestimmungen zersplittert in verschiedensten Rechtsquellen. Ohne Spezialkenntnisse ist es somit kaum möglich, den Anforderungen der Rechtsprechung gerecht werden zu können.
Von großer Bedeutung sind diese insbesondere im Rahmen folgender Themenbereiche:
Weil sich der Arbeitnehmer beharrlich weigerte, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte rote…
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