Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung
Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch…
Rechtsgebiet
Die gesetzliche Regelung über das Arbeitsverhältnis in § 611 BGB ist kurz und wenig aussagekräftig. Trotz einiger Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts, vielmehr finden sich diesbezügliche Bestimmungen zersplittert in verschiedensten Rechtsquellen. Ohne Spezialkenntnisse ist es somit kaum möglich, den Anforderungen der Rechtsprechung gerecht werden zu können.
Von großer Bedeutung sind diese insbesondere im Rahmen folgender Themenbereiche:
Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch…
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.2020 kann die schuldhafte Verletzung der…
Liegen die Voraussetzungen zur Einführung von Kurzarbeit vor, so kann der Arbeitgeber diese dennoch…
Die verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist lediglich im Ausnahmefall und nur zur Aufklärung…