Wir informieren Sie gerne - die Forderungsbeitreibung

Unter Forderungsbeitreibung ist die anwaltliche Geltendmachung offener Forderungen gegenüber Dritten zu verstehen. Sie haben Geld verliehen, das nun nicht mehr zurückgezahlt wird? Sie haben, z.B. über verschiedene Online-Plattformen, Dinge verkauft, jedoch keine Gegenleistung erhalten? Sie haben als Unternehmer, Selbständiger oder Handwerker Dienstleistungen erbracht oder Waren geliefert, die vereinbarte Bezahlung ist der Kunde jedoch noch schuldig? Zahlreiche eigenständige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen blieben unbeantwortet? Spätestens dann sollte anwaltliche Hilfe zur Beitreibung der ausstehenden Forderungen in Anspruch genommen werden. Übrigens: Wurde ein ausdrücklicher Termin zur Zahlung bestimmt oder der säumige Schuldner unter Fristsetzung angemahnt, hat der Schuldner grundsätzlich auch die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu tragen.

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Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

Das Landgericht Frankenthal hat im Rahmen eines Eilverfahrens (mit Beschluss vom 28.06.2022)…

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