Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine…
Rechtsgebiet
Mit der Hilfe staatlicher Gewalt verhelfen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer privatrechtlichen Ansprüche gegen Ihren Schuldner. Grundlage für die Zwangsvollstreckung (Beitreibung Ihrer Forderung) ist ein sog. vollstreckbarer Titel (z.B. Endurteil, Vergleich). Geläufige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind die Forderungspfändung, die Pfändung eines Bankkontos, die Abnahme der Vermögensauskunft oder auch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbesitz des Schuldners.
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine…