Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Werden in den Versicherungsbedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6,7 namentlich…
Rechtsgebiet
Ohne Versicherungsschutz ist eine moderne Gesellschaft kaum denkbar. Er ist ein integraler Bestandteil der sozialen Sicherung der privaten Haushalte und Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Aktivität und Fortschritt. Beleg hierfür ist der Bestand von über 457 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland (Tendenz steigend). Aufgrund dieser Vielzahl ist allerdings auch nicht verwunderlich, dass es häufig zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Versicherungsvertragsparteien kommt . Deshalb ist fundierter Rat gefragt.
Unter anderem werden folgende Versicherungssparten betreut:
Werden in den Versicherungsbedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6,7 namentlich…
Die Versicherung ist berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer…