Wir informieren Sie gerne - das Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Dieses Rechtsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um im Zivilrecht die Möglichkeit zu schaffen, Eigentum an Gebäudeteilen zu erwerben. Grund hierfür ist, dass nach den Vorschriften des BGB Grundstücke untrennbar mit den darauf errichteten Immobilien zusammen gehören, so dass an Gebäuden und Wohnungen eigentlich kein selbständiges Eigentum bestehen kann.
Unter dem Begriff Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus. 

Insbesondere auf folgenden Teilgebieten ist anwaltliche Unterstützung ratsam:

  • Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
  • Änderung von Teilungsvertrag und Teilungserklärung
  • Auflösung der Gemeinschaft
  • Gemeinschaftsordnung
  • Sondernutzungsrechte
  • Wirtschaftsplan
  • Jahresgesamt- und Jahreseinzelabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Verwalter
  • Verwaltungsbeirat
  • Vermietung von Wohnungs- und Teileigentum

Aktuelles rund um das Rechtsgebiet

Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof hat am 22.03.2024 – in zwei Verfahren – über die Voraussetzungen entschieden,…

» mehr erfahren

Maximal viermal im Monat Grillen

Kommt es durch das Grillen zu Rauch- und Geruchsbelästigungen, ist die Anzahl des Grillens auf…

» mehr erfahren