Neues Wohnungseigentumsrecht
Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wurde das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend…
Rechtsgebiet
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Dieses Rechtsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um im Zivilrecht die Möglichkeit zu schaffen, Eigentum an Gebäudeteilen zu erwerben. Grund hierfür ist, dass nach den Vorschriften des BGB Grundstücke untrennbar mit den darauf errichteten Immobilien zusammen gehören, so dass an Gebäuden und Wohnungen eigentlich kein selbständiges Eigentum bestehen kann.
Unter dem Begriff Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus.
Insbesondere auf folgenden Teilgebieten ist anwaltliche Unterstützung ratsam:
Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wurde das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend…
Ist Vermieterin lt. Mietvertrag explizit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so muss auch diese…