Wir informieren Sie gerne - das Arbeitsrecht

Die gesetzliche Regelung über das Arbeitsverhältnis in § 611 BGB ist kurz und wenig aussagekräftig. Trotz einiger Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts, vielmehr finden sich diesbezügliche Bestimmungen zersplittert in verschiedensten Rechtsquellen. Ohne Spezialkenntnisse ist es somit kaum möglich, den Anforderungen der Rechtsprechung gerecht werden zu können.

Von großer Bedeutung sind diese insbesondere im Rahmen folgender Themenbereiche:

  • Gestaltung und Prüfung des Arbeitsvertrages
  • Abmahnung
  • Kündigung (ordentlich und außerordentlich, fristlos; betriebs-, personen- und verhaltensbedingt)
  • Änderungskündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Befristung des Arbeitsvertrages
  • Versetzung
  • Vergütung
  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Überstunden und deren Vergütung
  • Arbeitszeugnis
  • Elternzeit / Mutterschutz
  • Vertragsstrafe
  • Wettbewerbsverbot
  • Schwerbehinderung
  • Ausbildungsverhältnis
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassung
  • Compliance und Datenschutz

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