Wir informieren Sie gerne - das Kaufrecht

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand. Kaufgegenstände können Sachen, Rechte, Forderungen oder sonstige Vermögenswerte Positionen sein. Vertragspartner sind Verbraucher oder Unternehmer.
Demzufolge unterscheidet man insbesondere folgende Arten des Kaufs:

  • Verbrauchsgüterkauf
  • Handelskauf
  • Rechtskauf
  • Tierkauf
  • Sukzessivlieferungsvertrag
  • Fernabsatzvertrag.

Im Rahmen des jeweiligen Kaufvertrags sind z.B. folgende praxisrelevanten Themenkreise von Bedeutung:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Eigentumsvorbehalt
  • Garantie
  • Haftungsausschluss
  • Sach- und Rechtsmängel und deren Folgen (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
  • Widerruf
  • Anfechtung

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