Wir informieren Sie gerne - das Insolvenzrecht

Eine Insolvenz bezeichnet die Lage einer Privatperson oder eines Unternehmens, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht (mehr) erfüllen zu können. Als Insolvenzgründe kommen in Betracht die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) sowie die Überschuldung (§ 19 InsO).

Das Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Es handelt sich um ein Gesamtvollstreckungsverfahren, d.h. es unterliegt grundsätzlich das gesamte schuldnerische Vermögen dem Insolvenzbeschlag. Ein Insolvenzverwalter sichert und verwertet das Vermögen und verteilt es – nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten – gleichmäßig an die Insolvenzgläubiger, deren angemeldete Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt worden sind.

Eine umfangreiche fachliche Unterstützung zur Vermeidung einer Insolvenz, bei einer Insolvenzantragstellung oder während eines Insolvenzverfahrens in der Situation des Schuldners oder auch der eines Gläubigers, kann ohne langjährige praktische Erfahrung und ohne eine hohe Spezialisierung auf dem Fachgebiet des Insolvenzrechts nicht gewährleistet werden.

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