Wir informieren Sie gerne - das Handels- u. Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht gilt als das Sonderrecht der Kaufleute. Geregelt werden der Handelsstand, die Handelsgesellschaften, die Handelsbücher und vor allem die Handelsgeschäfte.
Die rechtlichen Fragen der Kaufleute, des Handelsregisters, der Handelsfirma, der Prokura und Handlungsvollmacht und der Handelsvertreter werden vom Handelsrecht ebenso erfasst wie die besonderen Regelungen der offenen Handelsgesellschaften, der Kommanditgesellschaften und einiger weiterer Gesellschaftsformen. Einen Schwerpunkt bilden die Vorschriften zum Handelsgeschäft, die teilweise bedeutsame Abweichungen zum „normalen“ bürgerlichen Recht enthalten.

Das Gesellschaftsrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen zu strukturieren. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Rechtsformwahl: Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) oder Personengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, stille Gesellschaft). Grundsätzlich stellt sich diese Frage bei der Unternehmensgründung. Aber selbstverständlich ist auch im „Leben“ einer Gesellschaft ist immer wieder die optimale Gestaltung zu hinterfragen, insbesondere wenn sich grundlegende Parameter ändern, zum Beispiel weil ein neuer Partner aufgenommen oder frisches Kapital zugeführt wird. Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen bieten eine Fülle von Möglichkeiten und Regelungsbereichen. Es wird hier stets im Einzelfall zu prüfen sein, ob und ggf. welche Maßnahmen für die Gesellschaft zu ergreifen sind.

Insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themen besteht häufig anwaltlicher Beratungs- oder Vertretungsbedarf:

  • Rechtsformwahl
  • Gründung
  • Beitritt
  • Geschäftsführung
  • Vertretung
  • Beschlussfassung
  • Gesellschafterstellung
  • Finanzierung (Kapitalaufbringung und -erhaltung)
  • Ausscheiden
  • Haftung
  • Nachhaftung
  • Umwandlung (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung)
  • Auflösung und Liquidation
  • Krise und Insolvenz

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