Wir informieren Sie gerne - das Unfallregulierung

Die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle liegt bei ca. 2,4 Millionen pro Jahr (Tendenz steigend) in Deutschland. Bei den Verkehrsunfällen wurden über 380.000 Personen leicht- bzw. schwerverletzt. Eine erschreckend hohe Zahl. Für den geschädigten Laien ist die Schadensregulierung kaum vernünftig zu bewältigen, zumindest ist er der Gefahr ausgesetzt, ohne juristischen Beistand finanzielle Nachteile hinnehmen zu müssen – und dies meist sogar unbewusst. Übrigens: Wurde der Unfall vom Gegner verursacht, so trägt die Kosten der Rechtsvertretung die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Die Unfallregulierung umfasst u. a. folgende Ansprüche:

  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Sachverständigenkosten
  • Abschleppkosten
  • Auslagenpauschale
  • Kosten der Ab- / Anmeldung des total beschädigte Kfz / des Ersatzfahrzeuges
  • Wertminderung
  • Mehrwertsteuer
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Beerdigungskosten
  • Geldrente / Kapitalabfindung
  • Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts

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