Unzulässige E-Mail-Werbung

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 14.02.2023 entschieden, dass Werbung trotz einer zuvor einmal erteilten Einwilligung unzulässig sein kann, wenn die erteilte Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung erlischt.

Das ist etwa dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von vier Jahren ein Account, bei dessen Erstellung ein Newsletter abonniert wurde, vom Account-Inhaber nicht mehr genutzt wurde und der Absender des Newsletters infolge dessen keine (weitere) Werbung verschickt hat.

Möchte der Werbende in einem solchen Fall weitere Werbung (Newsletter) versenden, muss er sich zuvor erkundigen, ob die in der Vergangenheit erteilte Zustimmung des Account-Inhabers fortbesteht.

RA Peter Sänger