Rechtsirrtum des Arbeitnehmers: Kündigung wirksam

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat die verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung durch den Arbeitgeber als wirksam bestätigt und den auf Seiten des Arbeitnehmers bestehenden Rechtsirrtum insoweit letztlich nicht als maßgeblich angesehen (Entscheidung vom 01.06.2022).

Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg.

RA Peter Sänger