Probezeitkündigung kann wegen Treuwidrigkeit unwirksam sein

Erklärt der Vorgesetzte eines sich in der (sechsmonatigen) Probezeit befindlichen Arbeitnehmers kurz vor Ende der Probezeit, er werde „natürlich“ übernommen, und spricht derselbe Vorgesetzte dann kurz darauf namens und in Vollmacht des Arbeitgebers die ordentliche Probezeitkündigung aus, so dann die Kündigung wegen widersprüchlichen Erklärt der Vorgesetzte eines sich in der (sechsmonatigen) Probezeit befindlichen Verhaltens treuwidrig und damit nichtig sein.

Dies entschied das LAG Düsseldorf am 14.01.2025.

RA Peter Sänger