Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ist rechtens

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot (des § 612a BGB).

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30.03.2023.

Nach Ansicht der Bundesrichter fehlt es - für einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot - an der erforderlichen Kausalität zwischen der Ausübung von Rechten durch den Arbeitnehmer und der benachteiligenden Maßnahmen des Arbeitgebers. Das wesentliche Motiv für die Kündigung war nicht die Weigerung der Arbeitnehmerin, sich einer Impfung zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal.

RA Peter Sänger