Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar

Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar. Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.

Dies geht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2024 hervor.

RA Peter Sänger