Die Kosten der Fällung eines - morschen, nicht mehr standsicheren - Baumes sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne der Betriebskostenverordnung.
Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2021.
RA Peter Sänger
Die Kosten der Fällung eines - morschen, nicht mehr standsicheren - Baumes sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne der Betriebskostenverordnung.
Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2021.
RA Peter Sänger