Baumfällkosten sind Kosten der Gartenpflege

Die Kosten der Fällung eines - morschen, nicht mehr standsicheren - Baumes sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne der Betriebskostenverordnung.

Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2021.

RA Peter Sänger