Anspruch auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung einem adoptierten Kind einen Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leibliches Vaters zuerkannt, vgl. Beschluss des BGH vom 19. Januar 2022, AZ XII ZB 183/21.

Anspruchsgrundlage für den Auskunftsanspruch ist die Bestimmung in § 1618a BGB, wonach Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schulden. Zwar hat der Gesetzgeber einen Auskunftsanspruch nicht ausdrücklich normiert, gleichwohl folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, es dem Einzelnen zu ermöglichen, Zugang zu Informationen über die eigene Abstammung zu erhalten. Dies ist bei der Auslegung des § 1618a BGB zu berücksichtigen. Die Bestimmung in § 1618a BGB ist daher Anspruchsgrundlage für den Auskunftsanspruch. Der Auskunftsanspruch dient nicht nur finanziellen Interessen, sondern stärkt vielmehr das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Die Tatsache, dass aufgrund der Adoption das rechtliche Eltern-Kind Verhältnis erloschen ist, steht dem Auskunftsanspruch nicht entgegen, da das Auskunftsschuldverhältnis zwischen dem Kind und der Mutter vor der Adoption entstanden ist. Andernfalls würde nämlich die Adoption zu einer Schlechterstellung gegenüber Kindern, deren rechtliche Eltern-Kind Beziehung zu der leiblichen Mutter fortbesteht, führen.

Ausnahmsweise ist ein Auskunftsanspruch zu verneinen, vor allem wenn sich die leibliche Mutter auf konkrete Belange beruft, die ihr mit Blick auf ihr ebenfalls verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre die Auskunft unzumutbar machen.

Wird ein Auskunftsanspruch bejaht, genügt es nicht, wenn sich die leibliche Mutter darauf beruft, sich nicht mehr an den möglichen Erzeuger zu erinnern. Ausreichend ist jedoch, wenn die leibliche Mutter dem Kind alle Männer mit vollständigen Namen und Adresse benennt, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt haben.

RAin Eva Siedersbeck