Prozessführungsbefugnis der WEG zur Geltendmachung von Mängelrechten

Der Bundesgerichtshof hat – am 11.11.2022 – entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (01.12.2020) die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann.

RA Peter Sänger