„Balkonkraftwerk“ bedarf der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Montage eines Balkonkraftwerks. Die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Balkon stellt eine nicht privilegierte bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf.

Dies entschied das Amtsgericht Konstanz mit Urteil vom 09.02.2023.

RA Peter Sänger