Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms bei Verkehrsunfall

Zumindest im Alltagsradverkehr begründet das Nichttragen eines Helms nach wie vor kein Mitverschulden des verletzten Radfahrers. Eine allgemeine Verkehrsauffassung des Inhalts, dass Radfahren eine Tätigkeit darstellt, die generell derart gefährlich ist, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der einen Helm trägt, besteht weiterhin nicht, so das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 20.08.2020.

RA Peter Sänger