Pflicht zur Fernablesbarkeit von Messgeräten

Mit der seit 01.12.2021 geltenden neuen Heizkostenverordnung wird der Vermieter verpflichtet, fernablesbare Messgeräte zu installieren. Bis Ende 2026 müssen vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, mit der entsprechenden Funktion nachgerüstet und durch fernablesbare Geräte erneuert werden. Neben den technischen Anforderungen ändert sich auch die Abrechnung. Die Heizkostenabrechnung muss neue Pflichtangaben aufnehmen, dazu gehört ein Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch.

Nach einer Entscheidung des AG Konstanz (vom 21.10.2021) muss der Mieter die Installation funkbasierter Verbrauchserfassungsgeräte dulden.

RA Peter Sänger