Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

Das Landgericht Frankenthal hat im Rahmen eines Eilverfahrens (mit Beschluss vom 28.06.2022) entschieden, dass ein Eintrag bei der Wirtschaftsauskunftei Schufa unzulässig ist, wenn der Schuldner bestreitet, dass die Forderung besteht. Werden die Daten trotzdem an die Schufa übermittelt, kann der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.

Wer von solchen Schufa-Einträgen betroffen sei und die Forderung bestreite, müsse – nach dem LG Frankenthal – deshalb das Recht haben, sich rechtzeitig dagegen zur Wehr zu setzen.

RA Peter Sänger