Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.03.2023 die – umstrittene – Frage entschieden, ob gewerkeweise vergebene Leistungen im Rahmen des Neubaus eines Gebäudes einen Verbraucherbauvertrag begründen. Dies haben die obersten Zivilrichter verneint.

Ein Verbraucherbauvertrag setzt somit voraus, dass es sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher handelt, durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird. Die Verpflichtung zur Erbringung einzelner Gewerke (im Rahmen eines Gebäudeneubaus) stellt keinen Verbraucherbauvertrag dar.

RA Peter Sänger