Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

War der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31.03. des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres arbeitsunfähig, verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Beendigung des Urlaubsjahres unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.01.2023.

Im Übrigen erlischt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten rechtzeitig in die Lage versetzt hat, den Urlaub auch tatsächlich zu nehmen.

RA Peter Sänger