Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche rechtswidrig?

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss vom 21.07.2022 die Frage vorgelegt, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes (dem Deutschen Caritasverband angeschlossenes) Krankenhaus eine Hebamme allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn der Arbeitgeber es bei den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören. Darin liegt eventuell eine Ungleichbehandlung der Hebamme mit Arbeitnehmern, die niemals Mitglied der katholischen Kirche waren.

RA Peter Sänger