EuGH erleichtert Widerruf von Kreditverträgen für Verbraucher

Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einem aktuellen Urteil die Rechte vieler Kreditnehmer, indem er den Widerruf von Kreditverträgen auch noch nach Jahren ermöglicht. Grund für die  späte Widerruflichkeit ist nach Meinung des Gerichts die Unwirksamkeit bestimmter Klauseln in den Kreditverträgen, die sich insbesondere mit der Aufklärung über die "wirklich" zu zahlenden Zinsen befassen. Im Vorfeld hatte der EuGH auch schon andere typische Regeln in deutschen Kreditbestimmungen kritisiert. Aktuell moniert der EuGH, die Regelungen seien zu unverständlich und der Kunde könne gar nicht mehr selbst berechnen, was er zu zahlen hat. Dies sei nicht länger hinzunehmen.

Das Ergebnis der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes: Sehr viele Verträge besitzen Mängel und wegen dieser Mängel begann die eigentlich vereinbarte zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies führt dazu, dass der Widerruf des Kreditvertrags auch heute noch möglich ist, selbst wenn der Vertrag schon Jahre alt ist.

Interessant könnte dies vor allem für die Kreditverträge sein, die die noch hohe Kreditzinsen vorsahen. Im konkreten Fall des EuGH waren Kreditverträge zur Finanzierung von Autos betroffen; die Rechtsprechung gilt aber natürlich für alle Kreditverträge von Verbrauchern. Der finanzierte Gegenstand spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle; die Rechtsprechung ist jedoch nicht auf Immobilienkredite anzuwenden.

RA Robert Mühlbauer