Verkehrsunfall: Keine Umsatzsteuererstattung bei Teilreparatur

Rechnet der Geschädigte fiktiv ab, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer auch dann nicht verlangen, wenn im Rahmen einer durchgeführten Teilreparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist auch insoweit nicht zulässig.

Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.04.2022.

RA Peter Sänger