Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages zur sofortigen Annahme verletzt nicht das Gebot fairen Verhandelns

Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.02.2022 wurde entschieden, dass der Arbeitgeber nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns verstößt, wenn er den von ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und der Arbeitnehmer diesen nur sofort annehmen kann.

Voraussetzung für einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns ist nach der Rechtsprechung eine Verhandlungssituation, im Rahmen derer eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt wird, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht. Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer das Angebot nur sofort annehmen kann und daher entgegen einer gegebenenfalls geäußerten Bitte, keine (weitere) Bedenkzeit erhält und/oder keinen Rechtsrat einholen kann, ist ein im Rahmen von Vertragsverhandlungen zulässiger Druck und nicht unfair, so das BAG.

RA Peter Sänger