Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung rechtens

Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Mitarbeiterin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen, so das Arbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 03.02.2022.

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts verstößt die Kündigung insbesondere nicht gegen das Maßregelungsverbot (gemäß § 612 a BGB). Der Arbeitgeber könne als Ausdruck seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit das „2G-Modell“ als allgemeingültiges Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen. Wenn dies mit der höchstpersönlichen Entscheidung des Arbeitnehmers, sich nicht impfen zu lassen, unvereinbar sei, liege keine Maßregelung vor. Der Ausschluss nicht geimpfter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstoße auch nicht gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schließlich könne der Arbeitnehmer nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ein Schutzkonzept umsetzt, das einen höheren Kosten- und Personalaufwand verursache, da neben der unternehmerischen Handlungsfreiheit des Arbeitgebers auch die körperliche Unversehrtheit der übrigen Belegschaft zu berücksichtigen sei.

RA Peter Sänger