Schutz von Werbeslogans und Werbetexten

RA Robert Mühlbauer

Werbeslogans oder Werbetexte müssen über die gewöhnlichen Anpreisungen hinausgehen, um urheberrechtlichen Schutz zu bekommen. Gebrauchstexte, deren Formulierungen zwar in ihrer Art und Weise ansprechend sind,  sich allerdings ansonsten durch nichts von den üblicherweise in Modekatalogen und Bestellprospekten von Versandhäusern verwendeten Beschreibungen unterscheiden, bekommen keinen urheberrechtlichen Schutz.

LG Frankenthal, Urteil vom 3.11.2020 -  6 O 102/20