Haftungsumfang des Neugesellschafters

RA Robert Mühlbauer

"Keine Haftung des Neugesellschafters für sonstige Verbindlichkeiten des Altgesellschafters"

Mit einem aktuellen Urteil äußert sich der BGH zum Umfang der Haftung eines Neugesellschafters gegenüber einem Gläubiger der Gesellschaft. Gemäß BGH-Urteil v. 15.09.2020 (II ZR 20/19) haftet der Erwerber eines Kommanditanteils nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger zur Last gelegt wird.