Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

Fordert eine berechtigte Person, z. B. ein Pflichtteilsberechtigter, Auskunft über den Bestand und die Zusammensetzung eines Nachlasses, kann dieser Berechtigte hierzu auch die Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses fordern. Gemäß einem aktuellen Urteil des OLG Celle (Urt. v. 29.10.2020 - 6 U 34/20) steht der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand bei der Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses nicht allein im Ermessen des Notars; vielmehr hat der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde.

RA Robert Mühlbauer