Taschenrechner am Steuer verboten

Der Bundesgerichtshof hat am 18.02.2021 entschieden, dass ein Taschenrechner der Regelung des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, weil es sich um ein elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift handelt, das der Information dient. Demzufolge darf am Steuer ein Taschenrechner nicht benutzt werden, sonst droht eine Geldbuße.

RA Peter Sänger