Ohne Hinweis/Aufforderung des Arbeitgebers verjährt Urlaub nicht

Nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 22.09.2022) verjährt der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht (nach drei Jahren), wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor nicht aufforderte, den Urlaub zu nehmen, und ihn darauf hingewiesen hat, dass der Urlaubsanspruch sonst erlischt.

Dies gilt auch für Urlaubsansprüche, wenn sie vor einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit entstanden sind und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtzeitig dazu aufforderte oder es ermöglichte, Urlaub zu nehmen.

RA Peter Sänger