Grobe Fahrlässigkeit bei Verlassen einer Wohnung ohne Kontrolle des Kochfeldes eines Herdes

Die Versicherung ist berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer im guten Glauben, den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, das Haus verlässt, tatsächlich aber beim Abschalten ein falsches Kochfeld bedient hat.

In einem solchen Fall liegt grobe Fahrlässigkeit vor, weil eine Vergewisserung, ob das richtige Kochfeld ausgeschaltet und auch kein anderes in Betrieb ist, unterblieben ist.

Dies entschied das OLG Bremen mit Urteil vom 12.05.2022.

RA Peter Sänger