Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst auch Versetzung ins Ausland

Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist nicht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Allerdings unterliegt die Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall einer Billigkeitskontrolle.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30.11.2022.

RA Peter Sänger